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AG Obernburg, 16.09.2020 - 14 C 57/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BJagdG § 34; BayJG Art. 47a Abs. 1; ZPO § 287
Anmeldung eines Wildschadens durch Landwirt - jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)
Folgen von Fehlern im Vorverfahren und Verfristungen eines Teiles der Wildschadensmeldungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Pfaffenhofen/Ilm, 11.12.2014 - 2 C 325/13
Auszug aus AG Obernburg, 16.09.2020 - 14 C 57/19
Das Gericht schließt sich insoweit der ausführlichen Begründung auch des Amtsgerichts Pfaffenhofen im Verfahren 2 C 325/13 vom 11.12.2014 an, dass allein die eventuelle Nichtmitteilung des zweiten genauen Schätztermins nicht zur Aufhebung des Vorbescheids insoweit insgesamt führen muss, da nach Ansicht des Gerichts nach Sinn und Zweck der Regelung des Wildschadensersatzes nach den Bestimmungen bundes- und landesrechtlich allein Fehler der Gemeinde beim Vorverfahren im dann anschließenden Gerichtsverfahren, dass nach der Zivilprozessordnung ein Schaden festzustellen hat, nicht zum Ausschluss eines Schadensersatzes in der Sache unbedingt führt. - BGH, 15.04.2010 - III ZR 216/09
Haftung für Wildschäden: Zur Ausschlussfrist für die Anmeldung von Wildschäden
Auszug aus AG Obernburg, 16.09.2020 - 14 C 57/19
Entsprechend einer bereits früheren Entscheidung des Gerichts schließt sich dieses auch grundsätzlich der Ansicht des Bundesgerichtshofs (siehe etwa Entscheidung vom 15.04.2010, III ZR 216/09) an, dass bei einer Nachmeldung von Schäden auch geringere formelle Anforderungen vorliegen können.